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| I.
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
1.
Eine Anmeldung zu einem Theoriekurs, einer Binnenpraxisausbildung oder
einem Törn ist nur schriftlich möglich. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen
anerkannt.
2. A&M Segel- u. Motorbootschule GbR haftet für Personen- oder
Sachschäden, die während der Durchführung der Theoriekurse, Binnenpraxiskurse
oder Törns entstehen nur soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz der Ausbilder entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen
getragen werden.
3. Sollte ein Theoriekurs, ein Binnenpraxiskurs oder Törn nicht
die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von vier Personen erreichen, behält
sich A&M Segel- u. Motorbootschule GbR das Recht vor, den entsprechenden
Kurs oder Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer
mindestens eine Woche vorher schriftlich benachrichtigt. Bereits gezahlte
Gebühren werden ohne Abzüge zurückerstattet. Weitere Ersatzansprüche bestehen
nicht.
4. Teilnehmer an Törns oder Binnenpraxisausbildungen erkennen die
Weisungsbefugnis der Ausbilder, beziehungsweise der Skipper in seemännischer,
navigatorischer oder ausbildungstechnischer Hinsicht an. Weiterhin erklärt
sich der Teilnehmer bereit, den fachlichen Anweisungen der Ausbilder nach
besten Möglichkeiten nachzukommen.
5. Spesen, die bei Prüfungen durch die jeweiligen Prüfungskommissionen
erhoben werden, werden auf die angemeldeten Prüflinge aufgeteilt und entweder
vom Prüfling selbst beglichen oder durch A&M Segel- u. Motorbootschule
GbR gesammelt und ohne Abzug an die Prüfungskommission weitergeleitet.
Rücktritte von Prüfungen sind nur im Rahmen der jeweils gültigen Prüfungsordnung
möglich. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des rücktretenden Kandidaten
und richten sich nach den Prüfungsordnungen. Alle Prüfungen werden durch
A&M Segel- u. Motorbootschule oder ihrer Beauftragten bei den zuständigen
Prüfungskommissionen angemeldet und von diesen in eigener Verantwortung
durchgeführt. Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuß verschobene
Prüfungen kann A&M Segel- u. Motorbootschule keine Haftung übernehmen.
6. Teilnehmer an praktischen Kursen oder Törns erklären, daß sie
mindestens 15 Minuten in freiem Wasser schwimmen können und nicht an ansteckenden
Krankheiten leiden.
7. Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung.
8. Gerichtsstand ist München. |
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| II.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Theoriekurse,
Binnenpraxiskurse und Motorbootausbildungen |
1.
Theoriekursgebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind spätestens
am ersten Kurstag zu begleichen. Gebühren für die praktische Ausbildung
werden ebenfalls mit der Anmeldung fällig und sind spätestens sieben Tage
vor Kursbeginn zu begleichen.
2. Theoriekursgebühren enthalten keine Prüfungsgebühren, Prüfungsspesen,
Lehrmaterialkosten oder Gebühren für die praktische Ausbildung. Gebühren
für die praktische Binnenausbildung enthalten keine Prüfungsgebühren oder
Prüfungsspesen.
3. Jeder Teilnehmer kann von einem Theoriekurs oder einer Binnenpraxisausbildung
zurücktreten, wenn er dies mindestens 14 Tage schriftlich vor Kursbeginn
A&M Segel- u. Motorbootschule GbR mitteilt. Bereits gezahlte Kursgebühren
werden nach Abzug von 10% Stornogebühr zurückerstattet. Tritt ein Teilnehmer
erst nach Kursbeginn zurück oder besteht er eine angesetzte theoretische
Prüfung nicht, kann er den Theoriekurs innerhalb eines Jahres kostenlos
wiederholen. Die Kursgebühr kann in diesem Fall nicht erstattet werden
und ist in vollem Umfang ohne Abzüge zu entrichten. Binnenpraxiskurse
können nicht kostenlos wiederholt oder verschoben werden.
Motorbootausbildungsstunden müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten
Termin abgesagt werden. Bei späteren Absagen ist die volle Kursgebühr
zu entrichten und kann nicht zurückerstattet oder verrechnet werden. |
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| III.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Hochseetörns |
1.
Mit der Anmeldung zu einem Törn werden 50% des Törnpreises fällig.
Der Rest ist bist spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn zu begleichen.
2. Die Anmeldung wird nach Eingang, sofern ein Platz auf dem
gewünschten Törn frei ist, sofort bestätigt. Sollte kein Platz mehr
frei sein, wird die Anmeldung storniert und eine bereits geleistete
Anzahlung ohne Abzug zurückerstattet.
3. Der Törnpreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung,
Treibstoff, Hafengebühren oder andere, durch die Reise entstehende
Kosten. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse, in die alle Törnteilnehmer
außer dem Skipper einzahlen, beglichen. Überschüsse der
Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse
wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.
Im Ausgangshafen Monfalcone sind pro Person und Woche € 30,- für
Marinagebühren zu entrichten.
4. Wird an Land gegessen, trägt jeder Teilnehmer seine Kosten selbst,
der Skipper wird von der Crew aus der Bordkasse mitverpflegt.
5. Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst
verantwortlich. Das Schiff wird zu der in der Buchungsbestätigung
vereinbarten Zeit durch A&M Segel- u. Motorbootschule GbR zur Verfügung
gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen
selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete
Teilnehmer zu warten. Ein Schadensersatzanspruch wegen eigener Verspätung
der Teilnehmer gegenüber A&M Segel- u. Motorbootschule GbR besteht
nicht.
6. A&M Segel- u. Motorbootschule GbR ist berechtigt vor Beginn
von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund
von Umstän-den unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluß
nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere
alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche
Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen der für
die Yachtbedie-nung notwendigen Teilnehmerzahl (vier Personen), unvorhersehbare
mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie
oder schweres Wetter. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall
umgehend zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen
nicht.
7. Schäden, die an Schiff oder Ausrüstung durch die Teilnehmer
entstehen, sind nur insoweit von diesen zu tragen, als diese nicht
durch die Schiffshaftpflicht- oder Kaskoversicherung getragen werden.
Personenschäden und Effekten sind nicht versichert. Eine Haftung kann
weder vom Schiffsführer, Schiffseigner, Törnteilnehmer oder A&M Segel-
u. Motorbootschule GbR übernommen werden. Jeder Teilnehmer fährt auf
eigenes Risiko mit.
8. Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der
Crew festgelegt. Eine Änderung kann der Schiffsführer jederzeit vornehmen,
wenn es seemännische oder nautische Gegebenheiten erforderlich machen.
Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.
9. Sollte der vereinbarte Zeitplan des Törns aus Gründen höherer
Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht
eingehalten werden können, so kann A&M Segel- u. Motorbootschule GbR
keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.
10. Alle Prüfungen werden durch A&M Segel- u. Motorbootschule
GbR oder ihrer Beauftragten bei den zuständigen Prüfungskommissionen
angemel-det und von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt.
Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuß verschobene Prüfungen
kann A&M Segel- u. Motorbootschule GbR keine Haftung übernehmen. Eine
Minderung des Törnpreises ist in diesem Fall nicht möglich.
11. Ein Rücktritt eines Törnteilnehmers ist nur dann möglich,
wenn eine Ersatzperson, welche von A&M Segel- u. Motorbootschule GbR
akzeptiert werden muß, durch den zurücktretenden Teilnehmer gestellt
wird und im vollen Umfang in den Vertrag eintritt. Wir empfehlen deshalb
den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Hierdurch kann A&M
Segel- u. Motorbootschule GbR den übrigen Törnteilnehmern garantieren,
daß ein bereits bestätigter Törn auch weiterhin durchgeführt werden
kann. Eine Rücktrittsmeldung bedarf der schriftlichen Form.
12. Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den
dreifachen Törnpreis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über
die Leistungen der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes
hinausgehen, werden ausgeschlossen.
13. Wir weisen ausdrücklich auf den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung
hin. |
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